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Corporate Governance

Der Begriff Corporate Governance umfasst das gesamte Leitungs- und Überwachungssystem eines Unternehmens einschließlich seiner Organisation, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie der internen und externen Steuerung- und Überwachungsmechanismen.

Ziel der Corporate Governance ist eine verantwortungsbewusste und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Sie fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Geschäftspartner, der Finanzmärkte, der Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die Führung und Überwachung der systaic AG.

Die systaic AG misst guter Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Wir unterstützen deshalb den Deutschen Corporate Governance Kodex, den wir als ein wichtiges Instrument zur kapitalmarktorientierten Weiterentwicklung von Unternehmensführung und -kontrolle ansehen, und bekennen uns zu einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet ist.

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" hat am 18. Juni 2009 die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Kodex ("Kodex") verabschiedet. Der Kodex beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Hier können sie den Deutschen Corporate Governance Kodex herunterladen: 

Corporate Governance Kodex

Nach dem deutschen Aktiengesetz (§ 161 AktG) unterliegt SYSTAIC als börsennotierte Gesellschaft der Verpflichtung, bekannt zu geben, inwieweit den Empfehlungen entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden („comply or explain“). 



Vorstand und Aufsichtsrat der systaic AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die systaic AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex („Kodex“) in ihrer jeweiligen Fassung mit denjenigen Ausnahmen entsprochen, die in dieser Erklärung aufgeführt sind, und wird dies künftig ebenfalls mit den gleichen Ausnahmen tun.

  • Abweichend von Ziffer 3.8 des Kodex besteht in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat der systaic AG kein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds. Die systaic AG hat einen Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen, dieser entspricht der Höhe nach jedoch noch nicht der vorstehenden seit dem 18. Juni 2009 geltenden Anforderung des Kodex, weil eine Anpassung seit Änderung des Kodex noch nicht erfolgte.

  • Ziffer 4.2.3 des Kodex sieht in der seit dem 18. Juni 2009 geltenden Fassung vor, dass variable Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung tragen sollen. Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der systaic AG ist an die Erreichung bestimmter operativer Ergebnisziele orientiert, der Aufsichtsrat hält dies für sachgerecht.

  • Abweichend von Ziffer 5.2 und Ziffer 5.3 des Kodex besteht der Aufsichtsrat der systaic AG derzeit nur aus drei Mitgliedern, die keine Ausschüsse bilden. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, werden alle Themen der Aufsichtsratsarbeit im Plenum besprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten daher die Bildung von Ausschüssen für nicht erforderlich.

  • Ziffer 5.4.1 des Kodex fordert, dass bei der Unterbreitung von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auch auf eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder geachtet werden soll. Eine solche Altersgrenze wurde nicht festgelegt, Vorstand und Aufsichtsrat der systaic AG befürworten eine individuelle Prüfung im Einzelfall, ob eine vorgeschlagene Person als Aufsichtsratsmitglied geeignet erscheint, unabhängig vom jeweiligen Alter.

  • Abweichend von Ziffer 6.6 des Kodex ist eine getrennte Angabe des Gesamtbesitzes von Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente nach Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht nicht beabsichtigt, selbst wenn der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der Aktien der Gesellschaft übersteigt. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass die Mitteilungspflichten ausreichen, welche das Wertpapierhandelsgesetz vorsieht, wenn der Anteilsbesitz eines Aktionärs bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

  • Abweichend von Ziffer 7.1.2 wurde der vorgegebene Zeitrahmen hinsichtlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts zum 31. März 2010 überschritten. Zukünftig soll dies nicht mehr der Fall sein.


Düsseldorf, den 6. Mai 2010



Der Vorstand
Der Aufsichtsrat

Hier finden Sie die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2007, 2008 und 2009.

 
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