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Entsprechenserklärung 2007

Für das Geschäftsjahr 2007 erklären Vorstand und Aufsichtsrat der systaic AG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:

  • Abweichend von Ziffer 3.8 des Kodex hat die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist. Solche Selbstbehalte werden in der Regel durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats versichert, so dass die eigentliche Funktion des Selbstbehaltes in die Leere läuft und es sich somit letztendlich nur um eine Frage der Höhe der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats handelt. Daher ist ein Selbstbehalt im Ausland unüblich.

  • Abweichend von Ziffer 6.6 des Kodex ist eine getrennte Angabe des Gesamtbesitzes von Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente nach Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht nicht beabsichtigt, selbst wenn der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der Aktien der Gesellschaft übersteigt. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass die Mitteilungspflichten ausreichen, welche das Aktiengesetz vorsieht, wenn der Anteilsbesitz eines Aktionärs bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Düsseldorf, 21. März 2007

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat

 
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