Entsprechungserklärung 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der systaic AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (in der jeweils gültigen Fassung) im zurückliegenden Geschäftsjahr 2008 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde:
- Abweichend von Ziffer 3.8 des Kodex bestand bis zum 30. Juli 2008 für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt. Um den Empfehlungen des Kodex gerecht zu werden, wurde jedoch mit Wirkung zum 01. August 2008 für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung mit angemessenem Selbstbehalt abgeschlossen.
- Abweichend von Ziffer 5.2 und Ziffer 5.3 des Kodex besteht der Aufsichtsrat der systaic AG derzeit nur aus drei Mitgliedern, die keine Ausschüsse bilden. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, werden alle Themen der Aufsichtsratsarbeit im Plenum besprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten daher die Bildung von Ausschüssen für nicht erforderlich.
- Abweichend von Ziffer 5.4. des Kodex erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2008 neben einer festen Vergütung keine erfolgsorientierte Vergütung. Um den Empfehlungen des Kodex gerecht zu werden, wurde jedoch auf der Hauptversammlung am 29. Mai 2008 der Beschluss gefasst, dass der Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2009 neben einer festen Vergütung eine variable, erfolgsabhängige Vergütung erhält.
- Abweichend von Ziffer 6.6 des Kodex ist eine getrennte Angabe des Gesamtbesitzes von Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente nach Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht nicht beabsichtigt, selbst wenn der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1% der Aktien der Gesellschaft übersteigt. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass die Mitteilungspflichten ausreichen, welche das Wertpapierhandelsgesetz vorsieht, wenn der Anteilsbesitz eines Aktionärs bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Düsseldorf, den 4. Dezember 2008
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat








