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Chancen- und Risikobericht

CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Das Chancen- und Risikomanagementsystem bei SYSTAIC ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. Es ist so strukturiert, dass wesentliche Risiken identifiziert und überwacht werden. Das Konzerncontrolling schafft die Basis für die Bewertung der Auswirkung identifizierter Chancen und Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. In das Risikomanagement sind alle voll konsolidierten Unternehmen des SYSTAIC-Konzerns eingebunden.

CHANCEN

Chancen ergeben sich für SYSTAIC durch die bereits erfolgte Positionierung im Markt für dachintegrierte Solarsysteme sowie durch die stetige Weiterentwicklung unserer Produkte und deren technologischen Vorsprung. Im Segment Industrielösungen bieten Kooperationen mit Projektentwicklern und finanzstarken Investoren gute Chancen zur weiteren Geschäftsausweitung insbesondere im Ausland. Die solarintegrierten Gewächshauslösungen werden von Investoren zurzeit bevorzugt abgefragt. Hier gilt es, den Wettbewerbsvorsprung so lange wie möglich zu halten.

Weitere Chancen werden sorgfältig evaluiert und dort, wo etwaige entgegenstehende Risiken nicht überwiegen, entsprechend genutzt.

RISIKEN

Der Eintritt eines oder mehrerer der in der Folge beschriebenen Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der systaic AG haben. Der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft könnte bei Eintritt dieser Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Die nachstehend beschriebenen Risiken sind nicht die einzigen Risiken, denen die systaic AG ausgesetzt ist. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind, könnten den Geschäftsbetrieb der systaic AG ebenfalls beeinträchtigen und nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der systaic AG haben. Die Reihenfolge, in welcher die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintrittes und den Umfang der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Gleichzeitig beruhen die Auswahl und der Inhalt der Risikofaktoren auf Annahmen, die sich nachträglich als falsch erweisen können.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN
 
Der Konjunktureinbruch auf den Weltmärkten führt zu einem deutlichen Rückgang der Auftragseingänge im Bereich SYSTAIC Energiedachsysteme und Automotive. Mögliche Finanzierungsengpässe für Investitionsvorhaben können zudem zu einer Reduzierung der Nachfrage im Bereich SYSTAIC Industrielösungen führen. Sollten die beschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen nicht dazu beitragen, dass allmählich wieder Vertrauen in die Finanzmärkte zurückkehrt, erhöht sich das Risiko einer länger anhaltenden Rezession.

BRANCHENRISIKEN
 
Abhängigkeit von den regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungsmaßnahmen für die Fotovoltaik-Branche
Die SYSTAIC-Gruppe ist als Hersteller von Fotovoltaik-Anlagen von der wirtschaftlichen Entwicklung im Markt für Fotovoltaik-Anlagen abhängig. Das in den letzten Jahren rasante Wachstum in diesem Markt basiert zu einem Großteil auf den regulatorischen Rahmenbedingungen und der Förderung in Deutschland und anderen Ländern. Ohne staatliche Fördermaßnahmen wäre die Erzeugung von Strom mit Hilfe der Fotovoltaik in der Regel gegenwärtig noch nicht wettbewerbsfähig im Vergleich zu anderen Arten der Stromerzeugung. Damit ist auch die Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen der Fotovoltaik beeinflusst.

Die Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe ist nicht nur von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Fotovoltaik abhängig, sondern auch von der staatlichen Förderung regenerativer Energieträger insgesamt. Denn nicht nur aus dem Wegfall des staatlichen Förderregimes, sondern auch aus einer Umgewichtung der Förderung einzelner (erneuerbarer) Energieträger können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ergeben. Die gesetzliche Grundlage dieser staatlichen Förderung bildet in Deutschland unter anderem das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) in der aktuellen Fassung vom 25. Oktober 2008. Neben anderen regenerativen Energiequellen fördert es insbesondere die Fotovoltaik, welche den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe bildet. Diese Förderung erfolgt zum einen dadurch, dass Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet sind, den gesamten Strom aus Erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die so produzierte Solarenergie auch tatsächlich abgenommen wird. Daneben enthält das EEG Regelungen bezüglich des Mindestpreises für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Vergütung ist ab dem Zeitpunkt, in dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien erzeugt, jeweils für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme zu zahlen. Nur durch die staatlich geregelte Unterstützung des durch Fotovoltaik erzeugten Stroms ist diese Form der Stromerzeugung auf absehbare Zeit in Deutschland im Bereich solcher Anlagen, die an ein Stromnetz angeschlossen sind (On-Grid), gegenüber anderen leitungsgebundenen Energieträgern wettbewerbsfähig. Insbesondere in Deutschland sind die staatlichen Förderungsmaßnahmen zurzeit unverzichtbare Voraussetzung für die Geschäftsaktivitäten der SYSTAIC-Gruppe.  Die Vergütungssätze sollen zum 1. Juli 2010 erheblich abgesenkt werden. Es ist bisher nicht gewährleistet, dass die Effizienz der Fotovoltaik durch höhere Leistungsfähigkeit und Reduzierung der Produktionskosten so verbessert werden kann, dass die Vergütungsreduzierung dadurch kompensiert werden kann.

Ein Bestandsschutz für die Förderung von Solarenergie besteht nicht. Eine Einschränkung der politischen Förderung und die damit einhergehenden finanziellen Nachteile könnten sich negativ auf die Nachfrage in Deutschland auswirken. Hierdurch könnte der Bestand der SYSTAIC-Gruppe gefährdet werden.

Auch in weiteren europäischen Ländern (z.B. Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Griechenland) bestehen politische Systeme zur Förderung der Fotovoltaik. Einschränkungen oder gar Beendigungen politischer Unterstützung in diesen Ländern könnten sich ebenfalls negativ auf die Nachfrage auswirken und den Bestand der SYSTAIC-Gruppe gefährden.

Risiko, dass ein denkbarer Preisrückgang für konventionelle Energieträger die Nachfrage nach Fotovoltaik-Anlagen und damit in Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen beeinflusst

Die gegenwärtige starke Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen ist zu einem Teil darauf zurückzuführen, dass die Preise für konventionelle Energieträger in der Vergangenheit stark angestiegen sind. Je höher der Preis für die aus der Verwertung konventioneller Energieträger gewonnene Energie ist, desto wirtschaftlich attraktiver erscheint die alternative Energiegewinnung durch Fotovoltaikanlagen. Eine Reduzierung der Marktpreise für konventionelle Energieträger wie Erdöl oder Erdgas oder etwa eine Reduzierung der Strompreise könnten umgekehrt die Energiegewinnung durch Fotovoltaikanlagen als wirtschaftlich wenig attraktive Alternative erscheinen lassen und zu einem Rückgang der Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen führen. Ein solcher Nachfragerückgang könnte im Bereich der Fotovoltaik-Produkte zu erheblichem Preisdruck führen und das Umsatzvolumen des Marktes reduzieren. Ein Rückgang der Preise für konventionelle Energieträger könnte zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und damit u.a. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SYSTAIC-Gruppe und damit der systaic AG führen.

Stromerzeugung aus anderen regenerativen Energiequellen könnte Fotovoltaik beeinträchtigen
Die Stromerzeugung aus Fotovoltaik steht teilweise schon derzeit und könnte künftig noch stärker im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus sonstigen regenerativen Energiequellen stehen, wie etwa Windkraft, Biomasse oder Geothermie. Diese anderen Verfahren könnten einen hohen Konkurrenzdruck auf die Fotovoltaik ausüben, etwa wenn sich diese durch technischen Fortschritt als wirtschaftlicher erweisen oder aus politischen Erwägungen eine stärkere regulatorische Förderung erhalten. Dies könnte das weitere Wachstum der Fotovoltaik-Branche beeinträchtigen oder auch zu einem Rückgang der Nachfrage nach Fotovoltaikprodukten führen.

UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE RISIKEN

 
Risiken im Zusammenhang mit Ausbau der Aktivitäten im Geschäftsbereich SYSTAIC Energiedachsystem
Die SYSTAIC-Gruppe hat im Geschäftsbereich SYSTAIC Energiedachsysteme im letzten Geschäftsjahr erhebliche Verluste bei geringen Umsätzen erwirtschaftet.

Die SYSTAIC-Gruppe plant im Rahmen ihrer strategischen Ziele die Aktivitäten im Geschäftsbereich SYSTAIC Energiedachsystem auszubauen und den Umsatzanteil des Geschäftsbereichs am Gesamtumsatz zu steigern sowie die Ergebnissituation zu verbessern. Um das strategische Ziel zu erreichen, sind durch die SYSTAIC-Gruppe verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. So ist u.a. geplant, die Vertriebsaktivitäten für das Energiedachsystem auszuweiten.

Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Intensivierung der Vertriebsaktivitäten zu einer Steigerung des Umsatzbeitrages und der Ergebnissituation des Geschäftsbereichs Energiedachsystem führt oder aufgrund der Vertriebsaktivitäten das Interesse und die Aufmerksamkeit für das Energiedachsystem gesteigert werden kann und damit das im Rahmen der Planung angestrebte strategische Ziel erreicht werden kann.

Der mit der Realisierung dieses strategischen Ziels verbundene finanzielle und sonstige Aufwand kann erheblich und könnte auch vergeblich sein, wenn das Energiedachsystem durch die Kunden nicht akzeptiert wird.

Abhängigkeit von einzelnen Kunden führt insbesondere zu Umsatz- und Forderungsausfallrisiken
Im Geschäftsbereich SYSTAIC Industrielösungen werden die Umsätze nur mit sehr wenigen Kunden getätigt, da es sich jeweils um wenige Großprojekte handelt. Aktuell handelt es sich hierbei um zwei Investoren. Hinzu kommt, dass häufig die Kunden Finanzinvestoren sind, die den Erwerb von Solarstromkraftwerken über spezielle Gesellschaften abwickeln, die nicht über eigenes Vermögen verfügen und demgemäß eine eingeschränkte Bonität aufweisen, ohne dass andere Konzerngesellschaften des Investors eine Mithaftung übernehmen. 

Die Forderungen aus den Projekten in Italien sind sämtlich gegen Projektgesellschaften aus der Gruppe eines Kunden des SYSTAIC-Konzerns gerichtet. Die Gesellschaften dieser Gruppe haben in der Vergangenheit Zahlungsziele nicht immer fristgerecht erfüllt. Die Forderungen gegen diese Gruppe belaufen sich insgesamt auf ca. 96,5 Mio. EUR. Die Forderungen sind weitgehend nicht besichert. Den Forderungen liegen Leistungen aus der Planung und Errichtung von Großprojekten zugrunde, sodass wir der Auffassung sind, dass werthaltige Vermögensgegenstände bei den Schuldnern vorhanden sind. Die langjährige Geschäftsbeziehung verläuft sehr geordnet und es hat in diesem Zeitraum bisher keine wesentlichen Störungen gegeben. Jedoch ist insgesamt die wirtschaftliche Situation der Schuldner und der Gruppe des Kunden für die systaic AG nicht zu übersehen und zumindest die kurzfristige Fähigkeit zur Begleichung von Verbindlichkeiten scheint aufgrund der Bindung von liquiden Mitteln in den verschiedenen Projekten nicht gewährleistet. Wegen der angabegemäß weitgehenden Schuldenfreiheit der Schuldner und der verschiedenen vorhandenen Vermögensgegenstände aus fertigen oder unfertigen Projekten geht die SYSTAIC-Gruppe davon aus, dass eine Begleichung der Verbindlichkeiten durch die jeweiligen Schuldner in den nächsten Monaten erfolgen kann, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dies länger dauert als angenommen oder Zahlungen auch ausfallen können. Es wurde mit dem Kunden ein Zahlungsplan vereinbart, der eine Bezahlung der Außenstände für April bis längstens August 2010 vorsieht.

Im Geschäftsbereich Automotive hat die SYSTAIC-Gruppe nur einen Kunden, die Webasto AG. Die SYSTAIC-Gruppe und die Webasto AG haben einen Rahmenliefervertrag abgeschlossen, der jedoch keine Abnahmeverpflichtungen vorsieht. Solange die Webasto AG Gesellschafter der systaic AG ist sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren danach, darf die SYSTAIC-Gruppe Wettbewerber der Webasto AG im Transportbereich nicht beliefern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Webasto AG von der SYSTAIC-Gruppe nicht im erwarteten Umfang Solarmodule für den Automotive-Bereich bezieht. Im Geschäftsjahr 2009 wurden mit der Webasto AG Umsätze in Höhe von TEUR 6.318 getätigt, dies entspricht einem Anteil von rund 3 % am Gesamtumsatz (2009: 218 Mio. EUR). Eine Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit seitens der Webasto AG würde sich in erheblichem Maße negativ auf den Umsatz im Geschäftsbereich SYSTAIC Automotive auswirken.

Eine Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit oder Zahlungsschwierigkeiten auch nur eines der vorgenannten Kunden würde sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe auswirken.

Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Geschäftstätigkeit in anderen EU-Staaten aus- bzw. aufzubauen und Kunden für die Fotovoltaik-Anlagen in anderen europäischen Staaten zu gewinnen. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe in anderen geografischen Regionen kann durch eine Reihe von Faktoren nachteilig beeinflusst werden, wie beispielsweise die allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, unerwartete Änderungen von regulatorischen Bedingungen und Tarifen, Rezessionen, beschränkten Schutz geistigen Eigentums, Schwierigkeiten beim Besetzen und Managen von Positionen in ausländischen Tochtergesellschaften oder staatliche Subventionierung von Konkurrenzunternehmen. Darüber hinaus könnten nationale oder internationale Wettbewerber in der Lage sein, die Nachfrage nach Fotovoltaik-Anlagen besser zu befriedigen, da sie von besseren Produktions- und Absatzmöglichkeiten durch bessere Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und Märkte profitieren. Des Weiteren können bei der Erschließung neuer Märkte Anlaufverluste entstehen. Solche Faktoren können die Ausweitung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft in diesen Regionen erschweren oder unmöglich machen, was einen nachteiligen Einfluss auf das geplante Wachstum und damit auf die allgemeine Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SYSTAIC-Gruppe und damit der systaic AG haben könnte.

Risiken aus schnellem technologischen Wandel

Die Branche für Solarenergie ist von einem dynamischen technologischen Wandel gekennzeichnet. Insbesondere ist der Markt für Fotovoltaik-Anlagen durch eine kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Systemtechnologie sowie sich fortlaufend ändernde Kundenanforderungen geprägt.

Der geschäftliche Erfolg der SYSTAIC-Gruppe hängt daher u.a. davon ab, in die Erfüllung der ständig wachsenden technologischen Ansprüche und in die Weiterentwicklung des Leistungsangebots investieren zu müssen. Der Erfolg der SYSTAIC-Gruppe wird in Zukunft wesentlich von der Fähigkeit abhängen, das Leistungsangebot der SYSTAIC-Gruppe laufend zu verbessern sowie neue Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig einzuführen oder zu erwerben, um mit dem raschen technologischen Wandel Schritt halten zu können und auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Marktes zu reagieren. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die SYSTAIC-Gruppe in der Lage sein wird, diese Anforderungen zu bewältigen.

Es besteht insbesondere das Risiko, dass Wettbewerber der SYSTAIC-Gruppe das Know-how im Bereich Gewächshausanlagen ebenfalls erwerben, vergleichbare Produkte wie insbesondere das SYSTAIC Energiedachsystem einführen, Verbesserungen vorhandener Leistungs- und Produktangebote vornehmen oder neue Leistungen oder Produkte mit neuen Funktionalitäten ankündigen oder einführen, die kostengünstiger sind als die Leistungen und Produkte der SYSTAIC-Gruppe oder auf neuen Technologien oder veränderten Kundenanforderungen basieren und so die vorhandenen Leistungsangebote der SYSTAIC-Gruppe ersetzen oder kostengünstigere Alternativen zu den vorhandenen Leistungsangeboten der SYSTAIC-Gruppe darstellen könnten und die höhere Wirkungsgrade und Leistungsgrößen erreichen könnten. Dies kann dazu führen, dass die vorhandenen Leistungsangebote der SYSTAIC-Gruppe überholt und nicht mehr marktfähig sind.
Darüber hinaus könnten sich Wettbewerber exklusive Schutzrechte in Bezug auf die neu entwickelten Technologien sichern und dadurch die Wettbewerbssituation der SYSTAIC-Gruppe verschlechtern.

Der ständige technologische Wandel und die ständige Fortentwicklung erfordern beträchtliches Know-how, qualifizierte Fachkräfte und Entwicklungsaufwendungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die erforderlichen Ressourcen, die benötigt werden, um dem technologischen Wandel und den Fortentwicklungen Rechnung zu tragen, nicht in ausreichendem Maß verfügbar sind. Ferner könnten die Herausforderungen des raschen technologischen Wandels dazu führen, dass sich die derzeitige Produktstruktur der SYSTAIC-Gruppe ändert, sollten die angebotenen Leistungen der SYSTAIC-Gruppe weniger oder nicht mehr nachgefragt werden.

Die Gesellschaft kann ebenfalls nicht gewährleisten, dass die von der SYSTAIC-Gruppe angebotenen Leistungen, insbesondere in den Geschäftsbereichen SYSTAIC Energiedachsystem und SYSTAIC Automotive, nicht durch andere Technologien vom Markt verdrängt werden, auf die die SYSTAIC-Gruppe keinen Zugriff hat oder nur mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand Zugriff erlangen kann.

Auch besteht das Risiko, dass Investitionen in neue Verfahren, Technologien, Produkte und Dienstleistungen sich nachträglich als Fehlinvestition herausstellen, weil sich Entwicklungsprojekte nicht realisieren lassen oder keine kommerziell verwertbaren Ergebnisse liefern und der mit der Entwicklung verbundene finanzielle Aufwand vergeblich ist.

Risiken aus Verletzungen oder Verlust geistigen Eigentums von SYSTAIC
Die SYSTAIC-Gruppe ist auf den Schutz ihres Know-how und ihrer geistigen Eigentums- und Nutzungsrechte angewiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht alle für den Weiterbetrieb und die Fortentwicklung des Geschäftsbereichs Energiedachsysteme der SYSTAIC-Gruppe erforderlichen Rechte in Zukunft wirksam verteidigt werden können. Ein erheblicher Teil der Vorzüge des SYSTAIC Energiedachsystems liegt in nicht geschütztem Know-how. Gleiches gilt für die Errichtung von fotovoltaischen Großprojekten auf Gewächshäusern. Dies ermöglicht Nachahmungen und ein Wechsel von Know-how-Trägern zu Wettbewerbern könnten Nachahmungen erleichtern.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte, ohne Verletzung von Schutzrechten der SYSTAIC-Gruppe, vergleichbare Produkte bzw. vergleichbares Know-how entwickeln, im Bereich Gewächshausanlagen ist dies sogar wahrscheinlich.

Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Vereinbarungen zum Schutz ihres Know-hows und geistigen Eigentums nicht ausreichend sind.

Risiken aus der bestehenden internen Organisation und deren Anpassung an das derzeitige und geplante Wachstum
Das  Wachstum und der Ausbau der Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe erfordert neben einem Ausbau der Produktions- und Vertriebskapazitäten eine dem Wachstum entsprechende Entwicklung und Weiterentwicklung einer angemessenen internen Organisation, einschließlich Risikoüberwachungs-, Rechnungslegungs-, Controlling- und Managementstrukturen, die u. a. eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und Risiken ermöglichen. In der Vergangenheit ist es SYSTAIC nicht immer gelungen, diese Weiterentwicklung der internen Organisation zeitgerecht oder effizient umzusetzen. Daher besteht zurzeit Handlungsbedarf, den die Gesellschaft aktuell umsetzt. Eine solche Verbesserung der internen Organisation ist jedoch mit finanziellem und personellem Aufwand verbunden und birgt das Risiko von Fehlentwicklungen in sich. Aus der bisherigen Fassung der internen Organisation könnten sich Risiken für die SYSTAIC-Gruppe ergeben. So gilt es, insbesondere nach der Trennung von der Enerparc AG das Projektgeschäft weiterhin erfolgreich zu betreiben. Hier muss eine Verbesserung der Organisation, die durch die externe Vergabe der Projektentwicklung gelitten hat, erfolgen. Im letzten Geschäftsjahr gelang es u.a. durch die finanzbedingten Aktivitäten nicht vollumfänglich, diese Probleme aufzuarbeiten und die entstandenen Lücken zu schließen. Gelingt es der SYSTAIC-Gruppe nicht, ihre interne Aufbau- und Ablauforganisation angemessen weiter zu entwickeln, könnte es zu Fehlentwicklungen oder unternehmerischen oder administrativen Versäumnissen kommen, welche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der SYSTAIC-Gruppe zur Folge haben könnten.

Risiken im Zusammenhang mit der Auslastung der Kapazitäten
Die SYSTAIC-Gruppe stellt die Energieeinheiten, die sie für den Bau von SYSTAIC Energiedächern benötigt, soweit diese für Fotovoltaik und nicht Solarthermie eingesetzt werden, selbst her. Zu diesem Zweck hat die SYSTAIC-Gruppe in Landsberg eine automatisierte Produktion mit einer Kapazität von ca. 40 MWp errichtet. Die Produktionsstätte hat im 2. Halbjahr 2008 ihren Betrieb aufgenommen. Im Januar 2010 musste Kurzarbeit für diese Produktionsstätte angeordnet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Auftragseingangs oder aufgrund des Vorfinanzierungsbedarfs für die Produktion auch zukünftig eine Auslastung der bestehenden Kapazitäten nicht möglich ist. 

Eine mangelnde Auslastung der Produktionskapazitäten kann zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen und damit negative Auswirkungen auf die Ertragslage haben. Die Produktionsanlagen entsprechen nach Einschätzung der Gesellschaft dem derzeitigen technischen Standard. Dennoch kann die SYSTAIC-Gruppe gezwungen sein, Investitionen vorzunehmen, um die Produktionsanlage dem jeweiligen technischen Fortschritt anzupassen, um dem Markt die erwarteten Produkte in Bezug auf Qualität und Quantität zur Verfügung zu stellen. Sollte SYSTAIC dazu nicht in der Lage sein, könnte dies ihre Wettbewerbsposition beeinflussen.

Projektrisiken
Das Projektgeschäft der SYSTAIC-Gruppe birgt die üblichen Risiken eines Generalunternehmers. Zunächst erbringt die SYSTAIC-Gruppe im Rahmen des Projektgeschäfts Vorleistungen, die im Fall eines Projektabbruchs unvergütet bleiben. Dies können etwa interne Leistungen sein, aber auch die Einholung externer Dienstleistungen betreffen. 

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Projektgeschäft Gewährleistungsrisiken. Hierfür sind auch von der SYSTAIC-Gruppe in erheblichem Umfang Bürgschaften und Garantien in den verschiedensten Stadien der Projekte zu stellen, die überwiegend durch Banken finanziert bzw. bereitgestellt werden müssen. Gelingt es nicht, von Banken entsprechende Garantien zu marktüblichen Konditionen zu erhalten, könnte SYSTAIC als Auftragnehmer für Großprojekte ausscheiden. 

Die Durchführung von entsprechenden Großprojekten, wie sie den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der SYSTAIC-Gruppe bilden, ist aufgrund des hohen Vorfinanzierungsbedarfs mit erheblichen Risiken verbunden. Ein höherer als geplanter Finanzierungsbedarf könnte die geplante Fertigstellung der Projekte gefährden und zu Liquiditätsengpässen führen. Insbesondere bei den italienischen Fotovoltaik-Projekten könnte die verspätete Fertigstellung vor dem Hintergrund der Ende 2010 anstehenden Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu signifikanten Umsatzverfehlungen und Ertragsverlusten führen. Des Weiteren könnte ein höherer Finanzierungsbedarf oder eine Verzögerung der Projekte (auch aus sonstigen Gründen) dazu führen, dass Vereinbarungen aus Finanzierungsverträgen, insbesondere so genannte Covenants, nicht eingehalten werden oder Finanzierungsmittel bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt werden können. 

Die SYSTAIC-Gruppe hat erhebliche Vorfinanzierungen für Projekte in Italien getätigt. Dies hat dazu geführt, dass die SYSTAIC-Gruppe über das ursprünglich mit ihren Kreditgebern und den Lieferanten vereinbarte Maß hinaus in erheblichem Umfang Finanzierungen aufnehmen bzw. Zahlungsziele strecken musste. Sollten die Rückflüsse aus diesen Projekten nicht wie geplant innerhalb des ersten Halbjahres im Geschäftsjahr 2010 eingehen, könnte sich dies Existenz gefährdend auf die SYSTAIC-Gruppe auswirken. Die Rückflüsse sind nur dann gewährleistet, wenn die Projekte von dritter Seite fertig gestellt und von dem Auftraggeber erfolgreich an einen Endinvestor veräußert werden. 

Die Planung der SYSTAIC-Gruppe für das Geschäftsjahr 2010 beruht wesentlich auf der Durchführung von Großprojekten in Italien. Insbesondere für das größte dieser Projekte besteht bislang noch keine Beauftragung. Trotzdem hat die SYSTAIC-Gruppe bereits erhebliche Investitionen in dieses Projekt getätigt und die Jahresplanung basiert wesentlich auf der Umsetzung dieses Projekts. Um die rechtzeitige Durchführung des Projektes gewährleisten zu können, wird möglicherweise mit der Durchführung des Projektes begonnen werden müssen, bevor die Auftrag gebende Projektgesellschaft ihre Finanzierung und damit die Absicherung der Zahlung des Auftragsvolumens an die SYSTAIC-Gruppe sichern konnte. Sofern die SYSTAIC-Gruppe nicht die endgültige Beauftragung für dieses Projekt erhält oder die Zahlungen des Kunden aus dem Projekt ausfallen oder sich wesentlich verringern würden, würde sich dies Existenz gefährdend auf die SYSTAIC-Gruppe auswirken.

LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

 
Risiken aus dem Wettbewerb
Die SYSTAIC-Gruppe steht in ihren Geschäftsfeldern im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Der zunehmende Wettbewerb im Bereich der Fotovoltaik-Anlagen und Dienstleistungen könnte insbesondere zu Preisreduzierungen, verminderten Umsatzerlösen und Gewinnspannen sowie einer Expansionsunfähigkeit und einem potenziellen Verlust des Marktanteils der SYSTAIC-Gruppe führen. Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit teilweise erheblichen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen und einem großen Marktanteil. Neue Wettbewerber, insbesondere vormalige Zulieferer der Gesellschaft oder international tätige und finanzstarke Konzerne könnten in den Markt eintreten und in kurzer Zeit erhebliche Marktanteile gewinnen.

Es ist nicht gewährleistet, dass die Gesellschaft sich in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb erfolgreich behaupten kann. Wettbewerber könnten auch in der Lage sein, schneller als die Gesellschaft auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren, umfassendere und kostenintensivere Vermarktungsaktivitäten und eine aggressivere Preispolitik zu betreiben sowie den Kunden günstigere Bedingungen zu bieten als die Gesellschaft. Insbesondere könnten Wettbewerber das Produkt und/oder das Geschäftsmodell der SYSTAIC-Gruppe im Bereich SYSTAIC Energiedachsystem oder auch im Bereich Automotive nachahmen und die SYSTAIC-Gruppe dadurch ihre nach ihrer Einschätzung gegebenen Alleinstellungsmerkmale verlieren. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber Produkte oder Dienstleistungen entwickeln und anbieten, die den von der Gesellschaft angebotenen Produkten oder Dienstleistungen überlegen sind oder eine größere Marktakzeptanz erreichen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber Kontrolle über die Lieferanten der Gesellschaft erlangen und hierdurch nachteiligen Einfluss auf die Lieferantenbeziehungen der Gesellschaft nehmen.

Risiken aus Bilanzierungsmethoden

Im Zusammenhang mit der Bewertung von Großprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung nach der Percentage of Completion-Methode (IAS 11) entsprechend dem Leistungsfortschritt bzw. zum Zeitpunkt des Projektverkaufs. Zeitliche Verschiebungen des Leistungsfortschritts von Projekten bzw. des Verkaufs von Projekten führen zu Verschiebungen bei Umsatz und Ergebnis.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN
 
Liquiditätsrisiken
Die SYSTAIC-Gruppe ist insbesondere durch das Großprojektgeschäft seit Beginn der Finanzkrise im zweiten Halbjahr 2008 in einer angespannten Liquiditätslage. Die SYSTAIC-Gruppe musste bereits Anfang 2009 einmal eine Überbrückungsfinanzierung ihrer Banken in Anspruch nehmen und befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit ihren Banken über eine weitere Überbrückungsfinanzierung sowie mit Banken und sonstigen Gläubigern über die (weitere) Stundung von Verbindlichkeiten. Sollte es nicht gelingen, eine solche Überbrückungsfinanzierung zu erhalten, und würden auch gleichzeitig Kundenforderungen, die bereits überfällig sind oder bei denen eine Zahlung bei Fälligkeit unsicher ist, nicht kurzfristig realisiert werden können, würde sich dies Existenz gefährdend auf die SYSTAIC-Gruppe auswirken. Des Weiteren ist nicht ausgeschlossen, dass die SYSTAIC-Gruppe auch in Zukunft mit einer angespannten Liquiditätslage belastet ist und noch einmal Überbrückungsfinanzierungen benötigt. Aufgrund der Häufigkeit dieser Schwierigkeiten könnte die Aufnahme solcher Finanzierungen zunehmend schwieriger werden. Auch bei einer Gewährung der Brückenfinanzierung, über die zurzeit verhandelt wird, ist das Liquiditätsrisiko noch nicht beseitigt, da die Rückführung der Brückenfinanzierung davon abhängt, dass die Rückflüsse aus den Projekten in Sardinien wie erwartet erfolgen. Des Weiteren benötigt die SYSTAIC-Gruppe für die Durchführung weiterer geplanter großer Projekte in Italien Finanzierungslinien, insbesondere um Avale für Anzahlungen zu stellen. Die systaic AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vereinbarte Covenants bei Finanzierungen nicht immer einhalten können. Es ist nicht auszuschließen, dass auch in Zukunft Covenants nicht eingehalten werden können und Banken dies zum Anlass nehmen, Kredite vorzeitig zu kündigen oder die Ausweitung von Krediten bzw. Einräumung neuer Kreditlinien negativ zu bescheiden.

Die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft in den letzten beiden Geschäftsjahren, insbesondere die vorbeschriebenen Umstände haben auch dazu geführt, dass das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern in die Finanzkraft und Zahlungssicherheit der SYSTAIC-Gruppe gelitten hat. Dies könnte sich negativ auf künftige Geschäftsbeziehungen auswirken und hat beispielsweise schon zu reduzierten Zahlungszielen bei Lieferanten oder zur Reduzierung bestehender Kreditengagements geführt. Bezüglich der Liquiditätsrisiken im Projektgeschäft verweisen wir auf die Darstellung im entsprechenden Abschnitt über das Projektgeschäft.

Währungsrisiken

Die SYSTAIC-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2009 einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im Ausland erzielt, jedoch alle Umsätze nur in Euro abgerechnet. Auch der Einkauf wurde in Euro abgewickelt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass künftig Umsätze oder Einkäufe in anderen Währungen fakturiert werden. In diesem Fall wäre die Gesellschaft einem Risiko von Wechselkursschwankungen ausgesetzt.

Steuerliche Risiken
Die SYSTAIC-Gruppe ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu nachteiligen Änderungen kommt.

Steuerliche Veranlagungen und Außenprüfungen im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer haben in der SYSTAIC-Gruppe mit Ausnahme einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei der systaic AG bisher nicht stattgefunden und sind zum Datum dieser Berichterstattung auch nicht angekündigt. Die Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 haben die systaic AG und auch die anderen Gesellschaften der SYSTAIC-Gruppe bislang noch nicht abgegeben. In der Vergangenheit wurden in mehreren Fällen die gesetzlichen Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen nicht eingehalten. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die zusammen mit den Steuerberatern erstellten Steuererklärungen der SYSTAIC-Gruppe vollständig und korrekt abgegeben wurden. Gleichwohl besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung einzelne Sachverhalte abweichend beurteilt und daraus ggf. erhebliche Steuernachzahlungen für die SYSTAIC-Gruppe resultieren. Dies könnte z.B. der Fall sein, falls die erheblichen Leistungsbeziehungen mit Gesellschaftern oder diesen nahe stehenden Personen und mit Tochtergesellschaften nach Ansicht der Finanzverwaltung in der Vergangenheit nicht zu marktüblichen Konditionen abgerechnet wurden oder die nach den steuerlichen Vorschriften erforderliche Dokumentation für einzelne Sachverhalte nicht in ausreichendem Umfang beigebracht werden kann.

Im Geschäftsjahr 2008 wurde die systaic Deutschland GmbH rückwirkend zum 31. Dezember 2007 auf die systaic AG verschmolzen. Es ist nicht auszuschließen, dass hierdurch steuerliche Verlustvorträge und in 2008 bis zum 26. Juni 2008 angefallene laufende Verluste untergegangen sind und damit nicht mehr zur Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen genutzt werden könnten. Hieraus könnten sich höhere steuerliche Belastungen und zukünftige steuerliche Nachzahlungen für die SYSTAIC-Gruppe ergeben, die auch zu nachteiligen Liquiditätsentwicklungen führen können.

Die Gesellschaft als auch andere Gesellschaften der SYSTAIC-Gruppe verfügen über Verlustvorträge. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese zukünftig ganz oder teilweise wegfallen bzw. nur eingeschränkt nutzbar sind. Dies ist insbesondere nach Maßgabe des § 8c KStG der Fall, wenn es aufgrund der zahlreichen bereits durchgeführten und/oder künftigen Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungsvorgänge zu einem Anteilseignerwechsel von mehr als 25 % kommt.

Die Gesellschaft verfügt über eine hohe Fremdfinanzierung. Die daraus resultierenden Finanzierungsaufwendungen können grds. nur bis zur Höhe von 3 Mio. EUR sofort steuermindernd geltend gemacht werden und darüber hinaus nur bis zu 30 % des maßgeblichen Gewinns vor Zinsaufwendungen und Zinserträgen und regulären Abschreibungen (sog. steuerlichen EBITDA im Sinne des § 4h EStG in Verbindung mit § 8a KStG). Nicht abziehbare Zinsaufwendungen sind vorzutragen und können in bestimmten Grenzen in folgenden Veranlagungszeiträumen steuermindernd angesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass dieser Zinsvortrag unter den Voraussetzungen des § 8c KStG untergeht. Dies kann zu höheren steuerlichen Belastungen führen.

Die systaic AG geht davon aus, dass sie für umsatzsteuerliche Zwecke für den gesamten Zeitraum ihres Bestehens uneingeschränkt als Unternehmerin einzuordnen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Unternehmereigenschaft der systaic AG bis zur Eintragung der Verschmelzung der systaic Deutschland GmbH auf die systaic AG ins Handelsregister zumindest partiell nicht anerkannt wird mit der Folge, dass die Umsatzsteuer bis zu diesem Zeitpunkt zumindest teilweise nicht als Vorsteuer mindernd geltend gemacht werden kann.

Aufgrund des hohen Anteils an Importen und Exporten am Geschäft der SYSTAIC-Gruppe besteht ein erhöhtes Risiko, dass die sehr formalen zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere über den Nachweis über Ein- und Ausfuhren, nicht eingehalten wurden. Dadurch kann es zu erheblichen steuerlichen Belastungen kommen.

Die SYSTAIC-Gruppe hat in der Vergangenheit Steuerzahlungen nicht immer fristgerecht erfüllt, bei der spanischen Tochtergesellschaft stehen im erheblichen Umfang bereits seit geraumer Zeit fällige Steuerzahlungen aus. Dies führt zu zusätzlichen Kostenbelastungen durch Beratungskosten, Zinsen und Säumniszuschläge. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass entsprechende (stillschweigende) Stundungen in der Zukunft nicht mehr gewährt und Steuerverbindlichkeiten kurzfristig fällig gestellt werden.
 
Risiken aus der Laufzeit bestehender Kreditverträge
Die SYSTAIC-Gruppe ist in erheblichem Umfang im Projektgeschäft tätig und benötigt hierfür übliche Projektfinanzierungen. Des Weiteren wird auch im Übrigen das Working Capital über Fremdkapital finanziert. Zu diesem Zweck verfügt die SYSTAIC-Gruppe mit Blick auf die kurze Dauer der jeweiligen Projekte überwiegend über kurzfristige Kreditlinien. Diese Kreditlinien wurden in der Vergangenheit teilweise oder könnten auch in der Zukunft zusätzlich nicht verlängert oder gekündigt werden, ohne dass es der SYSTAIC-Gruppe gelingt, hierfür kurzfristig den notwendigen Ersatz zu finden.
 
Risiken aus reduzierten Finanzierungsmöglichkeiten für Solarprodukte und erhöhten Finanzierungskosten für Kunden
Netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen werden in der Regel zu einem wesentlichen Teil durch Fremdkapital finanziert. Das im historischen Vergleich zurzeit niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von Fotovoltaikanlagen positiv beeinflusst und damit einen wesentlichen Beitrag zum Anstieg der Nachfrage geleistet. Ein Anstieg des Zinsniveaus würde durch höhere Fremdkapitalkosten die Rentabilität von Fotovoltaikanlagen reduzieren und somit die Nachfrage beinträchtigen. Auch generell ist es für Kunden teilweise deutlich schwieriger geworden, Fremdkapital aufzunehmen, auch weil zunehmend erhöhte Eigenkapitalanteile von den Banken gefordert werden. Hierdurch wird es für manche Kunden unattraktiver, schwieriger oder unmöglich, eine geplante Finanzierung aufzunehmen.
 
Risiken aus Verpflichtungen gegenüber Konzerngesellschaften oder deren Gläubigern

Die systaic AG oder einzelne Tochtergesellschaften könnten gegenüber (anderen) Tochtergesellschaften, deren Gläubigern oder Mitgesellschaftern zu einem Verlustausgleich oder anderen schadensersetzenden Maßnahmen verpflichtet sein, sofern bestimmte für die Tochtergesellschaften nachteilige Maßnahmen ergriffen werden oder wurden. Darüber hinaus könnte die systaic AG verpflichtet sein, Tochtergesellschaften mit Finanzierungsmitteln in ausreichendem Umfang auszustatten. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die systaic AG teilweise gegenüber Tochtergesellschaften Patronatserklärungen abgegeben bzw. gegenüber Gläubigern von Tochtergesellschaften Garantien oder Mithaftungen übernommen hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aus diesen verschiedenen Finanzierungszusagen in erheblichem Umfang Zahlungspflichten der systaic AG gegenüber einzelnen oder mehreren Tochtergesellschaften ergeben.

RISIKEN DER WERTPAPIERE
 
Ungewissheit über Kursentwicklung und Liquidität der Neuen Aktien
Die Entwicklung der Kurse der Aktien am regulierten Markt (Prime Standard) gibt keinen Aufschluss über die künftige Kursentwicklung. Die Gesellschaft kann nicht voraussagen, inwieweit das Anlegerinteresse an ihren Aktien zur Entwicklung eines Handels führen wird oder wie liquide der Handel werden könnte. Unter Umständen werden Anleger nicht in der Lage sein, die Aktien zu einem höheren Preis als ihrem Erwerbspreis oder überhaupt wieder zu verkaufen.

PERSONALRISIKEN
 
Abhängigkeit von bestimmten Schlüsselpersonen und der Fähigkeit, qualifiziertes externes und internes Personal zu binden
Der zukünftige Erfolg der SYSTAIC-Gruppe wird von der Tätigkeit einiger Schlüsselpersonen wesentlich beeinflusst. Dazu zählen insbesondere die Vorstände und die Mitglieder des oberen Managements sowie einige Experten in den Bereichen Technik. Der kurzfristige Verlust einer dieser Schlüsselpersonen könnte einen nachteiligen Einfluss auf die allgemeine Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SYSTAIC-Gruppe und damit der systaic AG haben.

Derzeit besteht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften für die Entwicklung und den Vertrieb von Solarsystemen und für die Durchführung begleitender Kommunikation. Dementsprechend sind Spezialisten in diesen Bereichen stark nachgefragt und die Suche nach neuen Mitarbeitern gestaltet sich für die gesamte Branche schwierig. Der derzeit laufende Restrukturierungsprozess und eine damit verbundene Verunsicherung der Mitarbeiter können eine Kündigung von Mitarbeitern auch in Schlüsselpositionen nach sich ziehen.

IT-RISIKEN

Die eingesetzten Informationstechnologien bei den Gesellschaften der SYSTAIC-Gruppe werden ständig daraufhin überprüft, ob sie eine sichere Abwicklung von IT-gestützten Geschäftsprozessen gewährleisten. Die Informationssicherheit hat für die SYSTAIC-Gruppe einen hohen Stellenwert, weshalb die Systeme laufend weiterentwickelt und kontrolliert werden. Ausfälle von IT-Systemen können zu Arbeitsunterbrechungen führen und somit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens reduzieren. Um die Ausfallrisiken zu minimieren, wurde bereits 2008 der Großteil der IT-Infrastruktur in ein Frankfurter Rechenzentrum verlagert, um einen hohen Standard bei der Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die SYSTAIC-Gruppe hat aus ihrer Sicht auch die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Datenschutz und -sicherheit zu gewährleisten. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es hierbei zu Verstößen kommt. Wie die Erfahrung bei anderen Unternehmen gezeigt hat, kann hier über den eigentlichen unmittelbaren Schaden hinausgehend auch ein Ansehensverlust bei Mitarbeitern oder Kunden eintreten. 


RECHTLICHE RISIKEN
 
Risiken aus der Verletzung geistigen Eigentums Dritter durch SYSTAIC
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die SYSTAIC-Gruppe Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, da auch Wettbewerber Erfindungen als Patent anmelden sowie Schutz auch über andere gewerbliche Schutzrechte erhalten. Für die SYSTAIC-Gruppe könnten im Zusammenhang mit der Abwehr derartiger Ansprüche erhebliche Kosten entstehen. Dies kann ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich nachteilig beeinflussen. Sollte die SYSTAIC-Gruppe gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, wäre sie daran gehindert, die geschützten Technologien in den Ländern, in denen Schutzrechte gewährt wurden, zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die SYSTAIC-Gruppe diese zuvor in anderen Ländern bereits in zulässiger Weise genutzt hat und, etwa aus Geheimhaltungsgründen, von einem Schutz über gewerbliche Schutzrechte abgesehen hat.

In diesen Fällen wäre es der SYSTAIC-Gruppe möglicherweise verwehrt, Produkte herzustellen oder zu vermarkten, und sie wäre ggf. gezwungen, Lizenzen zu erwerben oder Herstellungsprozesse umzustellen. Darüber hinaus könnte die SYSTAIC-Gruppe Schadensersatzverpflichtungen ausgesetzt sein. Zudem könnten Wettbewerber der Gesellschaft die Produktion bzw. den Vertrieb solcher Produkte in denjenigen Ländern untersagen, in denen vorrangiger Patentschutz oder Schutz durch andere gewerbliche Schutzrechte zugunsten dieser Wettbewerber besteht. Die SYSTAIC-Gruppe könnte aber auch darauf angewiesen sein, Technologien Dritter durch den Erwerb von Lizenzen für sich nutzbar zu machen, was mit entsprechenden Kosten verbunden wäre. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass die Gesellschaft zukünftig die für den Geschäftserfolg erforderlichen Lizenzen im erforderlichen Umfang und zu angemessenen Konditionen erhält.

Risiken aufgrund von Produktmängeln und gewährten Garantien, insbesondere Ertragsgarantien und Steuergarantien aus dem Projektgeschäft
Die von der SYSTAIC-Gruppe angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Planung von Solarenergie-Anlagen, und die von ihr angebotenen Produkte könnten mit Fehlern behaftet sein. Da das Unternehmen Gewährleistungen für seine Produkte und Dienstleistungen abgibt, sind damit Gewährleistungsrisiken verbunden. Mängel der Produkte oder Leistungen können u. a. Schäden am Eigentum des Kunden verursachen und – sofern sie in einer frühen Phase der Markteinführung des SYSTAIC Energiedachsystems auftreten, was bei einer Produktneueinführung vorkommt – auch dazu führen, dass dieses Produkt sich nicht oder nur verzögert am Markt etablieren lässt. Das Risiko erhöht sich aufgrund möglicher Serienschäden aufgrund der neuartigen Produktionsmethode. Im Fall von Serienschäden könnte die SYSTAIC-Gruppe gezwungen sein, Kosten für Austausch- oder Rückrufaktionen zu übernehmen. Solche Maßnahmen könnten auch dazu führen, dass negative Informationen über die SYSTAIC-Gruppe und ihre Produkte verbreitet werden, die die Marktakzeptanz der Fotovoltaik-Anlagen beeinträchtigen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die SYSTAIC-Gruppe künftig erheblichen Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen ausgesetzt wird. Im Geschäftsbereich SYSTAIC Energiedachsysteme werden hierfür angemessene Rückstellungen in Bezug auf die Verkaufspreise gebildet. Aber auch diese Rückstellungen könnten sich als unzureichend erweisen, um entsprechende Ansprüche zu befriedigen.

Die von Lieferanten abgegebenen Gewährleistungen bleiben wesentlich hinter den gegenüber den Kunden abgegebenen Gewährleistungen zurück. Daher wird ein Regress bei Lieferanten in den wenigsten Fällen möglich sein. Zudem ist die Gesellschaft im Falle eines Gewährleistungsregresses von der Bonität ihrer Lieferanten abhängig; fehlt es an ausreichender Bonität des jeweiligen Lieferanten, kann es zu Ausfällen bei eventuellen Regressforderungen der SYSTAIC-Gruppe kommen.



Darüber hinaus lagert die SYSTAIC-Gruppe zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere die Anlageninstallation, häufig aus und beauftragt Subunternehmer mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Sollten Produktfehler oder -mängel auftreten, die von Subunternehmern zu verantworten sind, kann nicht gewährleistet werden, dass die SYSTAIC-Gruppe die Möglichkeit hat, den Subunternehmer in Regress zu nehmen. Auch wenn Regressansprüche bestehen sollten, decken diese möglicherweise nur einen Teil des Schadens ab, es besteht auch keine Gewähr dafür, dass solche Ansprüche durchsetzbar sind.

Garantien

Die SYSTAIC-Gruppe gewährt Kunden, die mit der SYSTAIC-Gruppe einen kostenpflichtigen Service- und Garantievertrag abschließen, für die von ihr gelieferten SYSTAIC Energiedachsysteme eine Stromertragsgarantie mit einer Laufzeit von 24 Jahren. Die Basis für die Bezugsgröße der Garantie ist eine konkrete Berechnung der erwarteten Mindestausgangsleistung der installierten Systeme am definierten Standort. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die SYSTAIC-Gruppe aus diesen Garantien in Anspruch genommen wird, etwa weil das SYSTAIC Energiedachsystem aus technischen Gründen nicht die erwartete Leistung erbringt, witterungsbedingt weniger Strom generiert wird oder sich die Berechnungen als falsch erweisen. Die SYSTAIC-Gruppe wird künftig für die etwaige Inanspruchnahme aus den Stromertragsgarantien Rückstellungen bilden, diese könnten sich jedoch als zu niedrig erweisen.

Darüber hinaus gibt die SYSTAIC-Gruppe ihren Kunden im Zusammenhang mit der Veräußerung von Solarstromgroßkraftwerken auch bestimmte Garantien ab. Dies betrifft zum einen Ertragsgarantien. Werden diese Garantien verfehlt, führt dies zur Minderung des Kaufpreises oder zu Zahlungspflichten im Rahmen von Wartungsverträgen. Darüber hinaus werden teilweise auch steuerliche Garantien abgegeben, dass bestimmte gewählte Strukturen steuerliche Nachteile, wie z.B. Übertragungssteuern, nicht auslösen oder bestimmte Umsatzsteueransprüche nicht bestehen. Insbesondere hat die SYSTAIC-Gruppe hier im Einzelfall in der Vergangenheit steuerliche Garantien abgegeben, die zu Risiken von über 10 Mio. EUR führen könnten. Dabei ist es Geschäftspraxis der SYSTAIC-Gruppe, sich in solchen Fällen vorher Stellungnahmen ihrer steuerlichen Berater vorzulegen, dass die entsprechende Vorgehensweise steuerlich zulässig ist; so ist auch im konkreten Fall verfahren worden. Auch werden teilweise bei der Veräußerung von Solarstromkraftwerken bestimmte Einspeisevergütungen garantiert; werden diese Einspeisevergütungen von den zuständigen Behörden widerrufen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen und auch zur Rückabwicklung des Verkaufs der Anlage führen.

Rechtsstreitigkeiten

Die SYSTAIC-Gruppe ist Beklagte verschiedener Rechtsstreitigkeiten. Unter anderem befindet sie sich in einem Rechtsstreit mit einem Lieferanten, der Q-Cells SE, hinsichtlich der Wirksamkeit von Verpflichtungen aus einem zehnjährigen Liefervertrag. In dem Vertrag hat die SYSTAIC-Gruppe sich zur Abnahme von Solarzellen in erheblichem Umfang zu Preisen verpflichtet, die deutlich über dem heutigen Marktniveau liegen. Insgesamt hat der Vertrag ein Volumen von ca. 550 Mio. EUR. Die SYSTAIC-Gruppe ist der Auffassung, dass der Vertrag insbesondere aus kartellrechtlichen Gründen unwirksam ist. Die Q-Cells SE hat die systaic AG zur Zahlung aus diesem Vertrag für Abnahmemengen in 2008 und 2009 verklagt. Sollte die SYSTAIC-Gruppe zur Abnahme aus dem Vertrag verpflichtet sein, könnte sich dies erheblich negativ bzw. Existenz gefährdend auswirken. 



BESCHAFFUNGS- UND EINKAUFSRISIKEN
 
Abhängigkeit von der Zulieferindustrie und Rohstoffen
Die Gesellschaft stellt wesentliche Anlagenteile für ihre Solarenergiesysteme nicht vollumfänglich selbst her, sondern bezieht diese von wenigen Lieferanten. Es besteht daher eine gewisse Abhängigkeit der Gesellschaft von ihren Lieferanten. Der Verkauf von Fotovoltaik-Anlagen, derzeit Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, ist von der Verfügbarkeit dieser Anlagenteile abhängig. Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von Komponenten oder Bauteilen gewährleistet, wobei es in Spitzenbedarfszeiten zu Allokationen kommen kann. Aufgrund des aktuellen Angebotsüberhangs u.a. bei Fotovoltaikmodulen könnte die Gesellschaft zu befriedigenden Konditionen Materialien gewünschter Qualität in dem benötigten Umfang von Lieferanten beziehen. Deshalb gehen wir davon aus, dass die SYSTAIC-Gruppe jederzeit in der Lage ist, die benötigten Solarzellen und -module zu marktgerechten Preisen zu beschaffen.


GESAMTAUSSAGE

Der Fortbestand der systaic AG ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die Liquiditätssituation nicht endgültig gesichert. Der Vorstand arbeitet jedoch mit allen ihm gebotenen Mitteln daran, die Risiken zu beherrschen und eine grundlegende Änderung der Risikolage zu erreichen. Das künftige Wachstum der systaic AG und ihrer Tochtergesellschaften hängt in hohem Maße davon ab, dass ausstehende Forderungen eingehen, das Geschäft zur Planung und dem Bau von solarintegrierten Gewächshäusern fortgesetzt wird und es gelingt, die Nachfrage nach dem SYSTAIC Energiedach am Markt zu erhöhen.


BERICHT ZUM INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM – ANGABEN NACH § 315 ABS. 2 NR. 5 UND § 289 ABS. 5 HGB

Das Risiko der Finanzberichterstattung besteht darin, dass unsere Jahres- und Zwischenabschlüsse Falschdarstellungen enthalten könnten, die möglicherweise wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen ihrer Adressaten haben. Unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) zielt darauf ab, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die daraus resultierenden Risiken zu begrenzen. Es erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten SYSTAIC-Konzern.
 
Die Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen IKS ergibt sich aus der Organisation unseres Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesses. Eine der Kernfunktionen dieses Prozesses ist die Steuerung des Gesamtkonzerns und seiner operativen Einheiten. Ausgangspunkt sind dabei die Zielvorgaben des Vorstands der systaic AG. Aus ihnen und aus unseren Erwartungen hinsichtlich der operativen Entwicklung erarbeiten wir einmal im Jahr unsere Mittelfristplanung. Diese umfasst Budgetwerte für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr und Planzahlen für die Folgejahre. Für laufende Geschäftsjahre erstellen wir Prognosen, die am Budget anknüpfen. Der Vorstand der systaic AG und die Geschäftsführer der wichtigsten Tochtergesellschaften kommen regelmäßig zusammen, um Quartals- und Jahresabschlüsse auszuwerten und die Prognosen zu aktualisieren.
 
Die Buchführung erfolgt zumeist dezentral; mitunter wird diese Funktion auch dienstleistend durch das Mutterunternehmen für ihre Tochterunternehmen wahrgenommen. Die systaic AG nimmt die zentralen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechnungslegung wahr. Dabei handelt es sich vor allem um die Konsolidierung der Zahlen. Ebenfalls der systaic AG zugeordnet sind Aufgaben, die den Zahlungsverkehr, die Geldanlagen und die Intercompany-Abrechnung betreffen. Teilweise werden hierbei externe Dienstleister hinzugezogen.
 
Unsere Abschlüsse erstellen wir mithilfe eines konzernweiten Berichterstattungssystems, das wir auch für die Aufstellung der Budgets und Prognosen nutzen. Alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften bedienen sich dieses Systems. Es bildet die Basis für einen standardisierten Datenmeldeprozess im Konzern.
 
Wir identifizieren Risiken der Finanzberichterstattung auf Ebene der Unternehmensbereiche anhand quantitativer, qualitativer und prozessualer Kriterien. Darauf aufbauend stellen Mindestanforderungen an die wesentlichen Verarbeitungsprozesse eine integre Datenerhebung und -verwaltung sicher.

Stand: 31. März 2010

 
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