Vergütungsbericht
Im Sinne einer transparenten Unternehmensführung legt SYSTAIC die Zusammensetzung der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats offen. Darüber hinaus erläutert das Unternehmen, welche Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder im Rahmen eines langfristig leistungsbezogenen und erfolgsorientierten Vergütungssystems ausgegeben wurden.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Vergütungsstruktur
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung der systaic AG geregelt; über deren Höhe entscheidet die Hauptversammlung. Neben dem Ersatz ihrer Auslagen sowie der etwaigen auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine fixe und ab dem Geschäftsjahr 2009 eine variable Vergütung bei Vorhandensein eines Bilanzgewinns. Die variable Vergütung beträgt für jedes Aufsichtsratsmitglied 0,1 % des um 4 % des Grundkapitals verminderten Bilanzgewinns der Gesellschaft. Die fixe Vergütung betrug im Geschäftsjahr 2009 TEUR 15 je Aufsichtsratsmitglied; der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt eine fixe Vergütung in Höhe von TEUR 22,5. Die Gesamtbezüge aller Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2009 betrugen TEUR 52,5. Eine variable Vergütung ist im Geschäftsjahr 2009 nicht angefallen.
Zusätzlich hat SYSTAIC für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung), die einen Selbstbehalt von TEUR 5 vorsieht, abgeschlossen.
Vorschüsse oder Kredite seitens SYSTAIC wurden im Berichtszeitraum keinem Aufsichtsratsmitglied gewährt. Über die Aufsichtsratsarbeit hinausgehende zusätzliche Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats und SYSTAIC gab es im Berichtsjahr nicht.
Aktienbesitz des Aufsichtsrats
Abweichend von Ziffer 6.6 des Corporate Governance Kodex ist eine getrennte Angabe des Gesamtbesitzes von Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente nach Vorstand und Aufsichtsrat im Vergütungsbericht nicht beabsichtigt, selbst wenn der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der Aktien der Gesellschaft übersteigt. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass die Mitteilungspflichten ausreichen, welche das Wertpapierhandelsgesetz vorsieht, wenn der Anteilsbesitz eines Aktionärs bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Die Gesellschaft schließt Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern grundsätzlich für befristete Dauer ab. Die Dauer der Verträge liegt dabei regelmäßig zwischen drei und vier Jahren. Während der festen Laufzeit sind die Verträge von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund einseitig kündbar. Zur Vergütungspolitik der Gesellschaft gehört es, dass Vorstandsmitglieder feste und variable Vergütungsbestandteile erhalten. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen dabei neben einer fixen Barvergütung typische Sachleistungen wie etwa Versicherungszahlungen und Dienstwagen. Variable Vergütungsbestandteile umfassen regelmäßig am Geschäftserfolg orientierte Tantiemen sowie darüber hinaus Aktienoptionen. Die Aktienoptionen werden dabei grundsätzlich nicht fest bei Vertragsabschluss zugesagt, sondern als zusätzliche Motivation nach Ermessen des Aufsichtsrates gewährt. Leistungen für die Fälle vorzeitigen Ausscheidens werden in Vorstandsanstellungsverträgen grundsätzlich nicht bei Vertragsschluss zugesagt mit Ausnahme der gesetzlich notwendigen Karenzentschädigung im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten.
Leistungsorientierte Vergütung
Die vom Aufsichtsrat festgelegte Vergütungsstruktur für die Mitglieder des Vorstands wird regelmäßig überprüft. Sie wurde leistungsorientiert konzipiert und orientiert sich sowohl an der Unternehmensgröße als auch an der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Die Vergütung umfasst zweierlei Komponenten: Fixum und Sachbezüge werden erfolgsunabhängig geleistet, während der erfolgsbezogene Teil der Vergütung in die Tantiemen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt ist.
Fixe Bestandteile der Vergütung
Das Fixum wird als Grundvergütung in monatlichen Raten ausgezahlt. Daneben erhalten die Mitglieder des Vorstands Sachbezüge in Form der privaten, selbst zu versteuernden Dienstwagennutzung. Weiterhin bekommen die Vorstandsmitglieder Zuschüsse zu privat abgeschlossenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen. Zudem hat SYSTAIC für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung), die einen Selbstbehalt von TEUR 20 vorsieht, und eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Vorschüsse oder Kredite wurden im Geschäftsjahr 2009 keinem Vorstandsmitglied gewährt. Es gibt keine Zusagen für die Altersvorsorge von SYSTAIC-Vorständen.
Erfolgsabhängige Bonuszahlungen
Als leistungsbezogenen Teil der Vergütung wird jedem Vorstandsmitglied eine Tantieme gezahlt: Die Zahlung dieser variablen Vergütung orientierte sich im Geschäftsjahr 2009 bei den Vorstandsmitgliedern am konsolidierten EBIT der Gesellschaft. Davon abweichend erhielt Herr Hölzenbein eine festgelegte variable Vergütung von TEUR 65.
Die Gesamtbezüge des Vorstandes der systaic AG betrugen im Jahr 2009 TEUR 1.253 und setzen sich wie folgt zusammen:
Name | Feste Vergütung | Variable Vergütung | Sonstige Bezüge | Gesamt |
Michael Pack, | 240.000,00 | 204.398,97 | 20.283,76 | 464.682,73 |
Heiko Piossek | 228.000,00 | 90.000,00 | 15.236,91 | 333.236,91 |
Hans-Jörg Hölzenbein | 112.500,00 | 65.000,00 | 9.304,06 | 186.804,06 |
Olaf Achilles | 144.000,00 | 90.000,00 | 34.359,96 | 268.359,96 |
Gesamt | 724.500,00 | 449.398,97 | 79.184,69 | 1.253.083,66 |
Die variable Vergütung von Herrn Pack entfällt in Höhe von TEUR 114 auf das Jahr 2008. Herr Piossek erhält aufgrund der Aufhebung seines Vorstandsvertrages seine ihm bis zum 31. März 2011 nach den Regelungen des Vorstandsvertrages zustehende feste sowie variable Vergütung. Für die beschriebenen Vergütungen für die Jahr 2010 und 2011 wurde ein Betrag von TEUR 427 unten den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Herr Hölzenbein erhielt im Geschäftsjahr 2009 eine Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 320.
Eine zusätzliche langfristige Motivation bietet das SYSTAIC-Aktienoptionsprogramm, für das im Jahr 2009 eine neue Tranche aufgelegt wurde.
Aktienoptionsprogramme
Stock-Option-Programm 2009
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2008 war der Vorstand der systaic AG ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter der Gesellschaft zu implementieren. Der Vorstand fasste am 6. April 2009 den Beschluss zur Implementierung dieses Optionsprogramms. Der Aufsichtsrat hatte diesem Beschluss am 20. März 2009 zugestimmt. Daraufhin wurden den Mitgliedern des Vorstands (46 % des Volumens), den Arbeitnehmern der Gesellschaft (13 %) sowie den Führungskräften (32 %) und Arbeitnehmern ihrer verbundenen Unternehmen (9 %) insgesamt 194.104 Aktienoptionen angeboten. Hiervon wurden 126.622 angenommen.
Die ausgegebenen Optionen berechtigen nach einer Haltefrist von zwei Jahren zum Bezug von einer Stückaktie je Optionsrecht innerhalb festgelegter Ausübungszeiträume. Der Verkehrswert wurde mit EUR 4,407 festgelegt. Die Ausübungsmöglichkeit der Optionsrechte ist zudem abhängig vom Erreichen marktabhängiger Erfolgsziele: Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn der Verkehrswert der Aktie im Zeitpunkt der Optionsausübung mindestens 110 % über dem Verkehrswert der Aktie im Zeitpunkt des Erwerbs des Optionsrechts liegt, dies entspricht dem festgelegten Bezugspreis der Aktie von EUR 4,85. Die Optionsrechte können nur innerhalb genau festgelegter Zeiträume ausgeübt werden, frühestens jedoch zwei Jahre nach dem Ausgabezeitpunkt und nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer erstmaligen Ausübungsmöglichkeit; danach verfallen sie entschädigungslos.
Insgesamt verfügte der Vorstand im Berichtszeitraum über 184.000 Optionen. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2009 standen den Vorständen die in der folgenden Tabelle angegebenen Optionen bereits zu. Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine Optionen durch Mitglieder des Vorstands ausgeübt. Im Berichtszeitraum sind auch keine Optionen verfallen.
Übersicht über die individuell gewährten Aktienoptionen:
|
| Olaf | Hans-Jörg | Michael | Heiko |
Zahl | 1. | 16.000 | 16.000 | 16.000 | 16.000 |
Ausübungspreis in EUR | 1. | 3,73 | 3,73 | 3,73 | 3,73 |
Fair Value in EUR | 1. | 71.925 | 71.925 | 71.925 | 71.925 |
1.: Im Jahr 2008 gewährte Optionen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2008 I
2.: Im Jahr 2008 gewährte Optionen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2008 II
3.: Im Jahr 2009 gewährte Optionen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2009 III
AKTIENBESITZ DES VORSTANDS
Abweichend von Ziffer 6.6 des Corporate Governance Kodex ist eine getrennte Angabe des Gesamtbesitzes von Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente nach Vorstand und Aufsichtsrat im Vergütungsbericht nicht beabsichtigt, selbst wenn der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der Aktien der Gesellschaft übersteigt. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass die Mitteilungspflichten ausreichen, welche das Wertpapierhandelsgesetz vorsieht, wenn der Anteilsbesitz eines Aktionärs bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
TRANSAKTIONEN VON VORSTANDSMITGLIEDERN
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen oder mit einer solchen Person in einer engen Verbindung stehen, verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, wenn sie eine Gesamtsumme von EUR 5.000 pro Kalenderjahr überschreiten. Im Geschäftsjahr 2009 wurden von den Vorstandsmitgliedern folgende Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß § 15a WpHG gemacht:
Hans-Jörg Hölzenbein kaufte am 30. Juni 2009 3.333 Aktien zu EUR 5,00 je Aktie. Michael Pack erwarb am 15. September 2009 1.926 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,00 und einem Ausgabebetrag von je EUR 125,00 und kaufte am 12. November 2009 20.000 Aktien zu EUR 5,18 je Aktie.
Stand: 31. März 2010








